Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Probleme werden behandelt?
In fünf psychotherapeutischen Sprechstunden wird analysiert, welche Schwierigkeiten bestehen, wie sie einzuordnen sind und ob eine Behandlung erforderlich ist.

Behandelte Störungsbilder
001
Ängste (soziale Angst, Trennungsangst, Phobien, Schul-/Leistungsängste)
002
Sprechängste und psychologische Aspekte beim Stottern
003
Zwangsstörungen (z. B. Waschzwang)
004
Depressive Entwicklungen
005
Anpassungsstörungen (z. B. nach elterlicher Trennung)
006
Somatoforme Störungen (nicht-organische Kopf- und Bauchschmerzen)
007
Nicht-organische Schlafstörungen
008
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas, Binge Eating)
009
Aufmerksamkeitsstörungen / AD(H)S
010
Störungen des Sozialverhaltens (oppositionelles, aggressives Verhalten)
011
Tic-Störungen
012
Störungen der Sauberkeitsentwicklung (Einnässen, Einkoten)
013
Selbstverletzendes Verhalten
014
Mutismus
015
Verhaltensprobleme bei Behinderungen / Handicaps
Ablauf der Therapie und Diagnostik
001
Fünf Sprechstunden und weitere probatorische Sitzungen zur Anamnese und Diagnostik
002
Erhebung vorhandener Ressourcen des Kindes, Jugendlichen oder der Familie
003
Aufklärung über die Diagnose und Besprechung des therapeutischen Vorgehens
004
Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
005
Eine Videosprechstunde kann stattfinden, wenn es nicht möglich ist, die Praxis zu besuchen.
Dauer und Frequenz der Sitzungen
001
Jede Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt
002
Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell unterschiedlich
003
Sitzungsabstände verlängern sich im Verlauf der Therapie je nach Fortschritt
Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Seit 2014 besteht eine Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für gesetzliche Krankenkassen. Diagnostik und Psychotherapie sind in der Regel Kassenleistungen und werden nach Antrag übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeversicherte
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte und Beihilfeversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder mit der Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen.
Terminvergabe
Die Praxis arbeitet nach dem Bestellprinzip, um störungsfreie Behandlungen zu gewährleisten. Daher sind Terminabsprachen erforderlich.
Welche Probleme werden behandelt?
In fünf psychotherapeutischen Sprechstunden wird analysiert, welche Schwierigkeiten bestehen, wie sie einzuordnen sind und ob eine Behandlung erforderlich ist.

Behandelte Störungsbilder
001
Ängste (soziale Angst, Trennungsangst, Phobien, Schul-/Leistungsängste)
002
Sprechängste und psychologische Aspekte beim Stottern
003
Zwangsstörungen (z. B. Waschzwang)
004
Depressive Entwicklungen
005
Anpassungsstörungen (z. B. nach elterlicher Trennung)
006
Somatoforme Störungen (nicht-organische Kopf- und Bauchschmerzen)
007
Nicht-organische Schlafstörungen
008
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas, Binge Eating)
009
Aufmerksamkeitsstörungen / AD(H)S
010
Störungen des Sozialverhaltens (oppositionelles, aggressives Verhalten)
011
Tic-Störungen
012
Störungen der Sauberkeitsentwicklung (Einnässen, Einkoten)
013
Selbstverletzendes Verhalten
014
Mutismus
015
Verhaltensprobleme bei Behinderungen / Handicaps
Ablauf der Therapie und Diagnostik
001
Fünf Sprechstunden und weitere probatorische Sitzungen zur Anamnese und Diagnostik
002
Erhebung vorhandener Ressourcen des Kindes, Jugendlichen oder der Familie
003
Aufklärung über die Diagnose und Besprechung des therapeutischen Vorgehens
004
Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
005
Eine Videosprechstunde kann stattfinden, wenn es nicht möglich ist, die Praxis zu besuchen.
Dauer und Frequenz der Sitzungen
001
Jede Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt
002
Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell unterschiedlich
003
Sitzungsabstände verlängern sich im Verlauf der Therapie je nach Fortschritt
Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Seit 2014 besteht eine Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für gesetzliche Krankenkassen. Diagnostik und Psychotherapie sind in der Regel Kassenleistungen und werden nach Antrag übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeversicherte
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte und Beihilfeversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder mit der Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen.
Terminvergabe
Die Praxis arbeitet nach dem Bestellprinzip, um störungsfreie Behandlungen zu gewährleisten. Daher sind Terminabsprachen erforderlich.
Welche Probleme werden behandelt?
In fünf psychotherapeutischen Sprechstunden wird analysiert, welche Schwierigkeiten bestehen, wie sie einzuordnen sind und ob eine Behandlung erforderlich ist.

Behandelte Störungsbilder
001
Ängste (soziale Angst, Trennungsangst, Phobien, Schul-/Leistungsängste)
002
Sprechängste und psychologische Aspekte beim Stottern
003
Zwangsstörungen (z. B. Waschzwang)
004
Depressive Entwicklungen
005
Anpassungsstörungen (z. B. nach elterlicher Trennung)
006
Somatoforme Störungen (nicht-organische Kopf- und Bauchschmerzen)
007
Nicht-organische Schlafstörungen
008
Essstörungen (Anorexie, Bulimie, Adipositas, Binge Eating)
009
Aufmerksamkeitsstörungen / AD(H)S
010
Störungen des Sozialverhaltens (oppositionelles, aggressives Verhalten)
011
Tic-Störungen
012
Störungen der Sauberkeitsentwicklung (Einnässen, Einkoten)
013
Selbstverletzendes Verhalten
014
Mutismus
015
Verhaltensprobleme bei Behinderungen / Handicaps
Ablauf der Therapie und Diagnostik
001
Fünf Sprechstunden und weitere probatorische Sitzungen zur Anamnese und Diagnostik
002
Erhebung vorhandener Ressourcen des Kindes, Jugendlichen oder der Familie
003
Aufklärung über die Diagnose und Besprechung des therapeutischen Vorgehens
004
Erstellung eines individuellen Behandlungsplans
005
Eine Videosprechstunde kann stattfinden, wenn es nicht möglich ist, die Praxis zu besuchen.
Dauer und Frequenz der Sitzungen
001
Jede Sitzung dauert 50 Minuten und findet in der Regel wöchentlich statt
002
Die Gesamtdauer der Therapie ist individuell unterschiedlich
003
Sitzungsabstände verlängern sich im Verlauf der Therapie je nach Fortschritt
Kosten und Abrechnung
Gesetzlich Versicherte
Seit 2014 besteht eine Abrechnungsgenehmigung (Kassensitz) für gesetzliche Krankenkassen. Diagnostik und Psychotherapie sind in der Regel Kassenleistungen und werden nach Antrag übernommen.
Privatversicherte und Beihilfeversicherte
Von den meisten privaten Krankenversicherungen werden die Kosten von Psychotherapie und Diagnostik vollständig übernommen. Die Beihilfestellen erstatten grundsätzlich die Kosten. Die Beihilfe trägt die Kosten zu 80%, 20% werden dann von der privaten Krankenversicherung gezahlt. Bevor eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte und Beihilfeversicherte mit den Vertragsbedingungen vertraut machen oder mit der Versicherung oder Beihilfestelle Kontakt aufnehmen.
Terminvergabe
Die Praxis arbeitet nach dem Bestellprinzip, um störungsfreie Behandlungen zu gewährleisten. Daher sind Terminabsprachen erforderlich.
weitere FAQs
Ab wann dürfen Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen?
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen gesetzlich Versicherte Jugendliche Kontakt aufnehmen und die 5 psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nehmen. Anschließend dürfen sie eigenständig einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Selbstverständlich unterliegen Psychotherapeuten einer Schweigepflicht, von der wir schriftlich für die Zusammenarbeit mit anderen, befreit werden können. Auch gegenüber Eltern, Bezugspersonen und Erzieher*innen gilt eine Schweigepflicht.
Werden auch Personen des Umfelds einbezogen?
In Einzelfällen besteht ein Austausch mit Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Ärzt*innen und anderen Mit- oder Vorbehandler*innen. Hier richtet es sich immer nach der Entbindung von der Schweigepflicht, zu der zugestimmt werden muss.
Wie ist es bei getrennt lebenden Eltern?
Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile damit einverstanden sein, dass das Kind die psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nimmt. Beide Eltern werden über den Therapieantrag an die Krankenkasse informiert.
Wie soll ich Kontakt aufnehmen?
Am besten über das Kontaktformular mit einer Nachricht. Ansonsten gibt es die Möglichkeit mich persönlich mittwochs von 10-12 Uhr unter der Mobilnummer zu erreichen. Alternativ können Nachrichten unter der Festnetznummer hinterlassen werden.
Wo kann ich parken?
Im Innenhof befinden sich zwei Stellplätze von uns. Sollten diese besetzt sein, gibt es im Umkreis der Luisenstraße Möglichkeiten. Alternativ gibt es das Sparkassenparkhaus in der Neuen Linner Straße oder das Parkhaus P 24-7 hinter dem Kino Cinemaxx in der Nähe des Hauptbahnhofs.
Wer hilft mir im Notfall?
Bitte Kontakt zur LVR Klinik in Viersen/Süchteln aufnehmen: Horionstraße 14, 41749 Viersen. Tel.: 02162-96 31.
Den ärztlichen Notruf unter 116 117 anrufen.
Die Krefelder Krisenhilfe unter 0 21 51 / 6 53 52 53 anrufen.
Das Team Kindeswohl Krefeld ist telefonisch unter 021 51 / 86 45 45 zu erreichen.
Junge Menschen finden telefonisch beim Kinder- und Jugendtelefon – 116 111 und online bei der E-Mail-Beratung des Kinderschutzbundes Unterstützung.
weitere FAQs
Ab wann dürfen Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen?
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen gesetzlich Versicherte Jugendliche Kontakt aufnehmen und die 5 psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nehmen. Anschließend dürfen sie eigenständig einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Selbstverständlich unterliegen Psychotherapeuten einer Schweigepflicht, von der wir schriftlich für die Zusammenarbeit mit anderen, befreit werden können. Auch gegenüber Eltern, Bezugspersonen und Erzieher*innen gilt eine Schweigepflicht.
Werden auch Personen des Umfelds einbezogen?
In Einzelfällen besteht ein Austausch mit Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Ärzt*innen und anderen Mit- oder Vorbehandler*innen. Hier richtet es sich immer nach der Entbindung von der Schweigepflicht, zu der zugestimmt werden muss.
Wie ist es bei getrennt lebenden Eltern?
Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile damit einverstanden sein, dass das Kind die psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nimmt. Beide Eltern werden über den Therapieantrag an die Krankenkasse informiert.
Wie soll ich Kontakt aufnehmen?
Am besten über das Kontaktformular mit einer Nachricht. Ansonsten gibt es die Möglichkeit mich persönlich mittwochs von 10-12 Uhr unter der Mobilnummer zu erreichen. Alternativ können Nachrichten unter der Festnetznummer hinterlassen werden.
Wo kann ich parken?
Im Innenhof befinden sich zwei Stellplätze von uns. Sollten diese besetzt sein, gibt es im Umkreis der Luisenstraße Möglichkeiten. Alternativ gibt es das Sparkassenparkhaus in der Neuen Linner Straße oder das Parkhaus P 24-7 hinter dem Kino Cinemaxx in der Nähe des Hauptbahnhofs.
Wer hilft mir im Notfall?
Bitte Kontakt zur LVR Klinik in Viersen/Süchteln aufnehmen: Horionstraße 14, 41749 Viersen. Tel.: 02162-96 31.
Den ärztlichen Notruf unter 116 117 anrufen.
Die Krefelder Krisenhilfe unter 0 21 51 / 6 53 52 53 anrufen.
Das Team Kindeswohl Krefeld ist telefonisch unter 021 51 / 86 45 45 zu erreichen.
Junge Menschen finden telefonisch beim Kinder- und Jugendtelefon – 116 111 und online bei der E-Mail-Beratung des Kinderschutzbundes Unterstützung.
weitere FAQs
Ab wann dürfen Jugendliche selbst Kontakt aufnehmen?
Ab dem 15. Lebensjahr dürfen gesetzlich Versicherte Jugendliche Kontakt aufnehmen und die 5 psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nehmen. Anschließend dürfen sie eigenständig einen Antrag auf Psychotherapie stellen. Ob das im Einzelfall sinnvoll ist, besprechen wir gemeinsam.
Wie ist das mit der Schweigepflicht?
Selbstverständlich unterliegen Psychotherapeuten einer Schweigepflicht, von der wir schriftlich für die Zusammenarbeit mit anderen, befreit werden können. Auch gegenüber Eltern, Bezugspersonen und Erzieher*innen gilt eine Schweigepflicht.
Werden auch Personen des Umfelds einbezogen?
In Einzelfällen besteht ein Austausch mit Lehrer*innen, Erzieher*innen, Betreuer*innen, Ärzt*innen und anderen Mit- oder Vorbehandler*innen. Hier richtet es sich immer nach der Entbindung von der Schweigepflicht, zu der zugestimmt werden muss.
Wie ist es bei getrennt lebenden Eltern?
Beim gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Elternteile damit einverstanden sein, dass das Kind die psychotherapeutischen Sprechstunden in Anspruch nimmt. Beide Eltern werden über den Therapieantrag an die Krankenkasse informiert.
Wie soll ich Kontakt aufnehmen?
Am besten über das Kontaktformular mit einer Nachricht. Ansonsten gibt es die Möglichkeit mich persönlich mittwochs von 10-12 Uhr unter der Mobilnummer zu erreichen. Alternativ können Nachrichten unter der Festnetznummer hinterlassen werden.
Wo kann ich parken?
Im Innenhof befinden sich zwei Stellplätze von uns. Sollten diese besetzt sein, gibt es im Umkreis der Luisenstraße Möglichkeiten. Alternativ gibt es das Sparkassenparkhaus in der Neuen Linner Straße oder das Parkhaus P 24-7 hinter dem Kino Cinemaxx in der Nähe des Hauptbahnhofs.
Wer hilft mir im Notfall?
Bitte Kontakt zur LVR Klinik in Viersen/Süchteln aufnehmen: Horionstraße 14, 41749 Viersen. Tel.: 02162-96 31.
Den ärztlichen Notruf unter 116 117 anrufen.
Die Krefelder Krisenhilfe unter 0 21 51 / 6 53 52 53 anrufen.
Das Team Kindeswohl Krefeld ist telefonisch unter 021 51 / 86 45 45 zu erreichen.
Junge Menschen finden telefonisch beim Kinder- und Jugendtelefon – 116 111 und online bei der E-Mail-Beratung des Kinderschutzbundes Unterstützung.